Tauschbörsen: Gefahr oder Chance?

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Ein Fallbeispiel

Jan ist dreizehn Jahre alt. Er hat über eine Internet-Tauschbörse illegal Musik heruntergeladen und unwissend hochgeladen. Seine Eltern sollen seinetwegen 3000 € Geldstrafe zahlen, was sie sich nicht leisten können.
Hier wird dir Rat und Information zum Thema Internet-Tauschbörsen gegeben, damit es dir nicht wie dem armen Jan ergeht.

Was ist eigentlich eine Tauschbörse?

Als Tauschbörse bezeichnet man eine Plattform bzw. einen Ort, wo Menschen die Gelegenheit zum Tauschhandel bzw. zum kostenfreien Austausch geboten wird. Im Internet stehen verschiedene Tauschseiten zur Verfügung, über die Tauschwaren wie Musik, Filme, Spiele und andere Medien, gesucht und auch verhandelt werden können. Dies geschieht durch die Verteilung von Dateien (File Sharing) über das Internet, meist von Endnutzer zu Endnutzer.

Funktionsweise

In einer Internet-Tauschbörse ist meist ein umfassendes Angebot an Medien vorhanden, welche von anderen Tauschbörsennutzern bzw. von einem selbst bereitgestellt werden. Die Tauschbörse lädt Dateien aus einem von ihr, automatisch erstellten Ordner hoch, sodass andere Benutzer der Tauschbörse sie herunterladen können. Bei diesem Vorgang gibt der Nutzer automatisch seine IP-Adresse preis, wodurch seine Identität aufgedeckt werden kann.

Was ist erlaubt und was nicht?

Das eigentliche Nutzen und das Besitzen der Tauschbörse selbst ist nicht illegal. Auch das Bereitstellen und Herunterladen von Dateien, an denen man die Nutzungs- bzw. Urheberrechte besitzt, ist legal. Dies ist zum Beispiel bei Eigenkompositionen der Fall. Es gibt auch Medien, die unter einer freien Lizenz stehen, die die Weiterverbreitung dieser Medien erlaubt, zum Beispiel die General Public License (GNU) oder Creative-Commons-Lizenzen. . Will man fremde Werke bereitstellen oder herunterladen, benötigt man die Erlaubnis des Rechteinhabers.

Folgen von Urheberrechtsverletzung

Wurde man bei einer Urheberrechtsverletzung durch Rückverfolgung der IP-Adresse ausfindig gemacht, kann der zuständige Anwalt eine Anklage einleiten. Dieser arbeitet mit einer Gruppe Internet-Fahndern (z.B. der ProMedia GmbH) im Interesse der Plattenfirmen zusammen. Bevor man verklagt wird, lässt der Rechteinhaber eine Abmahnung schicken. Hierin wird der Angeschriebene aufgefordert, eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadensersatz zu bezahlen. Werden Anwaltskosten und Schadensersatz geleistet, wird das Verfahren eingestellt. Die Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen.
Wird auf das Schreiben nicht geantwortet, folgt häufig eine Klage oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Wenn du eine Abmahnung erhält, solltest du dich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Auf gar keinen Fall solltest du das Schreiben ignorieren, denn das Risiko, im Falle eines Gerichtsverfahrens verurteilt zu werden und noch höhere Zahlungen leisten zu müssen (Gerichtskosten!) ist groß und von dir kaum abzuschätzen. Nur ein Experte kann letztlich beurteilen, ob die Abmahnung und die hierin geforderten Gebühren und Erklärungen berechtigt sind. Nicht selten wird er mit den Rechteinhabern zumindest einen Vergleich schließen können, der für dich günstiger ist als die zunächst erhobenen Forderungen. Das Honorar des Anwalts kannst und solltest du aushandeln bzw. nachfragen, bevor du ihn beauftragst. Sinnvoll kann es auch sein, sich zunächst an die jeweils zuständige Verbraucherzentrale zu wenden oder sich im Internet zu informieren.

 

Quellen


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