Sicheres Chatten
Von: Projekttag Erstellt am Dienstag, 17. Juni 2008 um 18:59
Das Chatten hat sich zur beliebtesten Kommunikations
möglichkeit via Internet entwickelt. Jugendliche können auf diesem Weg neue Leute kennen lernen, mit Freunden kommunizieren u.a. Ein weiterer Reiz ist, dass man im Chat anonym bleiben und so in jede beliebige Rolle schlüpfen kann. Dies birgt allerdings auch Gefahren für die Chatter. So kann man nicht wissen, mit wem genau man chattet, da der Chatpartner anonym ist. So kann sich z.B. hinter einem angeblich 16-jährigen Mädchen, das angeblich gleiche Interessen hat wie du und sich mit dir treffen will, ein 40-jähriger Mann verbergen, der nur dein Vertrauen gewinnen will und dessen Absichten nicht ganz klar sind.
Im Chat kann es auch zu Belästigungen kommen, wie z.B. durch Beleidigung, Konfrontation mit pornografischen Bildern oder sexuellen Äußerungen. Außerdem sind die Chats eine ideale Möglichkeit für Mobbing. Schüler/-innen kommunizieren über den Chatroom und lästern über Mitschüler oder treffen sich zu tatsächlichem Handeln. Die Täter handeln hierbei in einem, wie sie denken, sicheren Raum und müssen auch nicht zwingend körperlich anwesend sein. Zudem fühlen sich die Täter sicher, da eine Beweisführung, die zu ihrer Überführung führt, sehr schwierig ist.
Hier einige Tipps, wie du dich beim Chatten schützen kannst
- Lege dir einen Nickname an der nichts oder nicht viel über dich verrät
- Verrate nie persönliche Daten wie Nachname, Telefonnummer, Adresse, u.a.
- Wenn dich jemand im Chat belästigt, dir komische Fragen stellt, oder du ein komisches Gefühl beim Chatten hast, verlass den Chat
- Triff dich nie mit Leuten aus dem Chat, du weißt nie wer sich dahinter verbirgt
Glaub nicht alles, was dir im Chat erzählt wird - Such dir einen kleinen Chat, in dem jemand aufpasst. In manchen Chats gibt es Aufpasser, die den Chat überwachen und dir helfen, wenn du nicht zu recht kommst
Chatte am Anfang nicht alleine, frag Eltern oder Geschwister, ob sie dir am Anfang helfen
Sichere Chats
Als Beispiele seien folgende Chats genannt
Wenn du diese Tipps beachtest, kannst du schon einigen Gefahren, die im Chat auf dich zukommen können, vorbeugen.
Rechtliches zum Thema Chatten
Nach wie vor unterliegt der Chatter den im Land gegebenen Gesetzen. Er ist nicht durch irgendwelche Sonderrechte geschützt. Alles was der Proband in einem sog. Chatroom äußert kann und wird gegen ihn verwendet werden, sofern das Gesetz verletzt wurde.
- Am häufigsten sind hiervon folgende Artikel betroffen:
- Beleidigung (§185 StGB)
- Üble Nachrede und Verleumdung (§§186-188 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) -> Hierzu das unten angelegte Fallbeispiel
Daneben kennt das deutsche Strafgesetzbuch weitere Delikte, die entweder dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, dem Schutz des öffentlichen Friedens oder dem Schutz vor öffentlicher Herabsetzung dienen. Hierzu zählen:
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§90 StGB)
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§90a StGB)
- Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§90b StGB)
- Dabei versteht man unter Verunglimpfung einer Person oder Einrichtung eine besonders extreme Herabwürdigung der Betroffenen. (Wikipedia)
Fallbeispiel zum §201a StGB
Der 16-jährige Schüler Waldemar hat zum Geburtstag ein Foto-Handy geschenkt bekommen, mit dem sich Aufnahmen in guter Bildqualität anfertigen lassen. Waldemar nimmt das Foto-Handy unter anderem in den gemeinsamen Sportunterricht von Jungen und Mädchen mit und fotografiert heimlich seine halbnackten Mitschülerinnen beim Umkleiden. Zudem setzt er immer wieder sein Fotohandy im Unterricht ein und lichtet ungefragt seine Lehrerinnen und Lehrer ab. Hat sich Waldemar in beiden Fällen strafbar gemacht?
Die antwort ist, ja hat er! Durch das heimliche Anfertigen der Fotos in der Umkleidekabine hat Waldemar den Straftatbestand des § 201a Absatz 1 StGB verwirklicht, der heimliche Bildaufnahmen in Wohnungen oder "gegen Einblick" besonders geschützten Räumen (etwa Umkleidekabinen) untersagt, wenn hierdurch insbesondere der Intimbereich verletzt wird. Das heimliche Fotografieren der Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht verstößt dagegen nicht gegen § 201a StGB, auch wenn dies möglicherweise in einem besonders gegen Einblick geschützten Raum geschieht. Denn der höchstpersönliche Lebensbereich der Lehrerinnen und Lehrer wird noch nicht verletzt, wenn diese heimlich bei der Arbeit fotografiert werden. Die Strafvorschrift des § 33 Kunsturhebergesetz greift in beiden Konstellationen nicht ein, da sie nur das ungefragte öffentliche Zeigen von Personenfotos unter Strafe stellt, nicht aber das heimliche Anfertigen von Personenfotos.
Des Weiteren ist die Veröffentlichung an dritte mit dem gleichen Strafmaß versehen. Also Achtung beim uploaden! Das Hochladen von Bildern die einem nicht gehören auf irgendwelchen Homepages ist verboten!
Zusatzinformation
Bots
Chatterbots oder kurz Bots sind textbasierte Dialogsysteme im Internet. Sie bestehen aus einer Texteingabe- und Ausgabemaske, über die sich in natürlicher Sprache mit dem dahinter stehenden System kommunizieren lässt. Sie können, müssen aber nicht in Verbindung mit einem Avatar benutzt werden. Technisch sind Bots näher mit einer Volltextsuchmaschine verwandt als mit künstlicher oder gar natürlicher Intelligenz.
Mit anderen Worten sind Bots Programme, die eine Vielzahl von vorgefertigten Makros aufrufen.
Bots greifen das DNS (Domain-Name-System) an. In diesem DNS können Kontaktdaten aufgegriffen werden und so weitere Rechner vergiften. Dadurch entsteht ein komplettes Bot-Netz , welches es dem Bot Besitzer ermöglicht seine Spams effektiver zu verschicken und auf ein breiteres Spektrum an Rechnern zugriff zu haben.
Quellen
- http://www.lehrer-online.de/ehrverletzende-inhalte.php?sid=23135265507765337221360686068030
- http://www.klicksafe.de
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