Mobbing im Internet
Von: Projekttag Erstellt am Dienstag, 17. Juni 2008 um 18:59
Was ist Cyber-Mobbing?
Als Cyber-Mobbing bezeichnet man die Bloßstellung von Menschen im Internet durch permanente Belästigung oder falsche Behauptungen. In letzter Zeit gewann der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Schülern, die Videos oder Bilder von Lehrern oder Mitschülern ins Internet gestellt haben, an Bedeutung.
Welche Arten von Cyber-Mobbing gibt es an deutschen Schulen?
Im Großen und Ganzen kann man zwischen zwei Arten von Cyber-Mobbing unterscheiden.
Dem Mobbing zwischen Schülern und dem Mobbing von Schülern gegen Lehrkräfte.
Cyber-Mobbing zwischen Schülern
Mobbing zwischen Schülern an sich gibt es schon länger. Das Cyber-Mobbing ist eine verstärkte Form, die darauf abzielt, dass weitaus mehr Menschen an der Demütigung des Opfers teilhaben können. Das Resultat ist, dass das Opfer über einen viel längeren Zeitraum von mehr Menschen gedemütigt wird. Außerdem ist diese Erniedrigung nur äußerst schwer wieder rückgängig zu machen.
Cyber-Mobbing von Schülern gegen Lehrer
Diese Form des Mobbings existiert noch nicht so lange, da es erst seit kurzem Technologien, wie Fotohandys und Internet Plattformen wie Youtube gibt, die es ermöglichen, einen vielleicht Anfangs harmlosen Streich, der ganzen Welt zu präsentieren. Die psychische Belastung, unter der die Lehrkraft steht wächst hierdurch enorm.
Wie kann man sich wehren?
Bisher existiert noch kein "Mobbing-Gesetz", in jedem Fall sollte man sich an einen Anwalt wenden, da Persönlichkeitsverletzungen, Ehrverletzungen, üble Nachrede oder auch Verleumdung vorliegen kann. Nachdem Sie entdeckt haben, dass ein Video von ihnen im Internet steht, haben Sie lediglich 30 Tage Zeit, um dagegen vorzugehen. Die Einbeziehung eines Anwalts ist allerdings meist mit erheblichen Kosten verbunden.
Weiter ist zu bedenken
- Fachanwalt: Falls Sie sich an einen Anwalt wenden, suchen Sie nach einem Fachanwalt! In diesem Fall ist dies ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht. Dabei können Empfehlungen von Bekannten oder das Internet hilfreich sein. Es wird jedoch dazu geraten, sich immer die Webseite der ausgewählten Kanzlei anzusehen und mit den ausgewählten Anwälten vorab zu telefonieren.
- Beweise: Falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, müssen Sie Beweise gesammelt haben. Speichern Sie also die persönlichkeitsverletzenden Beiträge und/oder E-Mails!
- Beratung: Anlaufstellen zur Beratung können auch die Verbraucherzentralen und der Weiße Ring sein.
- Verursacher ermitteln: Falls der Betreiber einer Internetseite nicht der Verursacher ist, kann auch versucht werden, den tatsächlichen Verursacher zu ermitteln und abzumahnen. Dabei spielen weder Nationalität der Internetseite noch des Seitenbetreibers eine Rolle, denn einzig der Bestimmungsort ist wichtig für die Gerichtsbarkeit. Allerdings sollte man sich dabei im Klaren sein, dass es sehr schwierig ist, im Ausland Schriftstücke offiziell zuzustellen, womit die Durchsetzung der eigenen Ansprüche kaum möglich ist.
- Die Entfernung selbst veröffentlichter Beiträge kann jederzeit verlangt werden, solange man dem Betreiber keine wirksame Lizenz zur Veröffentlichung erteilt hat.
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