Der Schulelternbeirat soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten, die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Diese Mitwirkungsrechte der Elternvertretung sind seit der letzten Schulgesetznovelle von 2004 so ausgebaut, dass Eltern mehr als bisher an der Gestaltung des Schulprofils beteiligt werden. Dabei geht es laut Schulgesetz um drei Formen der Mitwirkung:
Eine detaillierte Aufstellung zu den drei Mitwirkungsformen ist im Schulgesetz augeführt.
Am RWG Neuwied werden für den SEB 18 ständige Mitglieder und max. 18 Vertreter für zwei Jahre gewählt. Dieser 18-köpfige Schulelternbeirat trifft sich etwa dreimal im Jahr mit der Schulleitung und dem Personalrat der Schule. Die Sitzungen finden abends statt und dauern ca. drei Stunden. Besprochen werden Vorhaben, Probleme und Veränderungen, die die ganze Schule betreffen.
Aus den Mitgliedern des SEB werden zwei Ausschüsse gebildet:Die gesamte Arbeit des SEB hängt wesentlich auch von der guten Zusammenarbeit mit den Klassenelternvertretungen ab. Diese Klassenelternvertretungen haben die direkte Chance, Entwicklungen verantwortlich mitzugestalten, Schule positiv zu verändern und alles für die Zukunft und zum Wohle der Kinder zu tun. Zu ihrer Unterstützung erhalten die Klassenelternvertretungen die Protokolle der Sitzungen des SEB.
Noch ein paar wichtige Hinweise an alle Eltern:
Erwarten Sie als Eltern nicht von der Schule bzw. ihren Lehrkräften allein die Lösung möglicher Erziehungsprobleme. Beugen Sie bewusst negativen Tendenzen vor, indem Sie z.B.
Dem gegenüber ist die Schule verpflichtet, die Eltern in allen Fragen zu beraten, die für die Entwicklung, den Leistungsstand, die Schullaufbahn und die Berufswahl des Kindes wichtig sind.
Oberstes Ziel aller Bemühungen muss immer die konstruktive, vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sein.
Schulelternsprecher
Telefon 02634-8369
Stellvertreterin
Telefon 02631-72275