28. Aug 2008
 
1659 Aufrufe

Elternvertretung

Weitere Seiten (0)

Der Schulelternbeirat des Rhein-Wied-Gymnasiums Neuwied

Der Schulelternbeirat soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten, die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Diese Mitwirkungsrechte der Elternvertretung sind seit der letzten Schulgesetznovelle von 2004 so ausgebaut, dass Eltern mehr als bisher an der Gestaltung des Schulprofils beteiligt werden. Dabei geht es laut Schulgesetz um drei Formen der Mitwirkung:

  1. Anhören (bedeutet Stellungnahme des SEB, z.B. bei der Einbeziehung in Schulversuche)
  2. Benehmen (bedeutet Austausch von Argumenten, Entscheidung durch die Schulleitung, z.B. bei der Aufstellung der Hausordnung)
  3. Zustimmung (bedeutet gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung, z.B. bei der Aufstellung von Grundsätzenfür die Durchfführung von Schulfahrten)

Eine detaillierte Aufstellung zu den drei Mitwirkungsformen ist im Schulgesetz augeführt.

Am RWG Neuwied werden für den SEB 18 ständige Mitglieder und max. 18 Vertreter für zwei Jahre gewählt. Dieser 18-köpfige Schulelternbeirat trifft sich etwa dreimal im Jahr mit der Schulleitung und dem Personalrat der Schule. Die Sitzungen finden abends statt und dauern ca. drei Stunden. Besprochen werden Vorhaben, Probleme und Veränderungen, die die ganze Schule betreffen.

Aus den Mitgliedern des SEB werden zwei Ausschüsse gebildet:
  1. der Schulbuchausschuss, bestehend aus drei Personen, der unregelmäßig nur bei der geplanten Einführung neuer Schulbücher tagt
  2. der Schulausschuss, der aus je drei Vertretern des SEB, der Lehrer und Schülerschaft besteht. Mitglieder des Schulausschusses nehmen mit beratender Stimme an allen Arten von Lehrerkonferenzen (mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenz) teil.

Die gesamte Arbeit des SEB hängt wesentlich auch von der guten Zusammenarbeit mit den Klassenelternvertretungen ab. Diese Klassenelternvertretungen haben die direkte Chance, Entwicklungen verantwortlich mitzugestalten, Schule positiv zu verändern und alles für die Zukunft und zum Wohle der Kinder zu tun. Zu ihrer Unterstützung erhalten die Klassenelternvertretungen die Protokolle der Sitzungen des SEB.

Noch ein paar wichtige Hinweise an alle Eltern:

Erwarten Sie als Eltern nicht von der Schule bzw. ihren Lehrkräften allein die Lösung möglicher Erziehungsprobleme. Beugen Sie bewusst negativen Tendenzen vor, indem Sie z.B.

  • Ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken
  • je nach Altersstufe nach Hausaufgaben fragen und ggf. kontrollieren
  • aufkommende Lern- und Verhaltensauffälligkeiten rechtzeitig mit den Lehrkräften besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen
  • Schulmaterialien bereitstellen und darauf achten, dass Ihre Kinder sie auch mitnehmen
  • Interesse an der schulischen Arbeit zeigen, z.B. durch die Teilnahme an Elternabenden
  • Interesse an der schulischen Entwicklung Ihres Kindes aufrechterhalten

Dem gegenüber ist die Schule verpflichtet, die Eltern in allen Fragen zu beraten, die für die Entwicklung, den Leistungsstand, die Schullaufbahn und die Berufswahl des Kindes wichtig sind.

Oberstes Ziel aller Bemühungen muss immer die konstruktive, vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sein.

Schulelternsprecher

Stellvertreterin

  • Sabine Parker
  • Telefon 02631-72275


[zurück]
Drucken | Senden verfasst von Admin am 16.02.2005 16:29
Nur angemeldete Benutzer dürfen Kommentare verfassen. Zur Registrierung/Anmeldung

Anmeldung






 

Passwort vergessen?
Neu hier? Registrieren!

Unsere Schule

|- MSS

Web-Seite


 
 
 
Page created in 2,1559951305389 seconds.